AGBs
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.) Allgemeines
Für unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht andere Abreden ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Alle uns erteilten Aufträge gelten, auch wenn diese zu Einkaufsbedingungen des Käufers - selbst bei Ausschließlichkeitsanspruch - erteilt werden, als zu unseren Bedingungen zustandegekommen, auch wenn wir die Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht ablehnen, es sei denn, wir erkennen diese schriftlich an. Ein Stillschweigen des Käufers gegenüber unseren Bedingungen gilt als dessen Einverständnis mit diesen.
2.) Angebote
Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von schriftlich bestätigt sind. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.) Umfang der Lieferpflicht
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, sowie evtl. Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.) Preise
Die Preise gelten, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten, so sind wir berechtigt, den infolge der Erhöhung gerechtfertigten Preis zu berechnen. Bei Sonderanfertigungen oder zusätzlicher Leistungen, für die vor Auslieferung kein Preis vereinbart werden konnte, gilt der aufgrund der Nachkalkulation ermittelte und von uns in Rechnung gestellte Preis. Werden auf Verlangen des Kunden nach Vertragsabschluss Konstruktionsänderungen vorgenommen, so sind wir berechtigt, die dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
5.) Auftrags-Bearbeitungskosten
Unabhängig von der Abnahmemenge und den Positionen je Auftrag werden - bis zu einem Gesamt-Bestellwert von € 150,- als Auftrags-Bearbeitungskosten € 10,- in Rechnung gestellt. Diese Bearbeitungskosten wurden der Kalkulationsbasis entzogen, stellen also keinen Aufschlag für Minderabnahmemengen dar.
6.) Einzelanfertigungen
Einzelanfertigungen von Mustern berechnen wir zu den tatsächlichen Gestehungskosten.
7.) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen gewähren wir dem Besteller ein Skonto von 2 %. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel gilt die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der Aussteller den Scheck oder den Wechsel eingelöst hat. Diskontspesen und Wechselkosten sind nach Bekanntgabe sofort zu zahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz in Rechnung gestellt. Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder sofortige Zahlung aller Forderungen zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft.
8.) Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus den rechtzeitigen Eingang vom Besteller zu liefernd en Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung die Fabrik innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist als eingehalten, bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.
Teillieferungen können nicht zurückgewiesen werden - Teilberechnungen sind zulässig. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Verhinderungen oder wesentliche Erschwerungen der Lieferungen, die unvorhergesehen oder unabwendbar sind, gelten als höhere Gewalt und entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne dass wir zu Schadensersatzlieferung oder Nachlieferung angehalten werden können.
Wir sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten aufgrund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch nicht von uns vertreten, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Anlauffrist die Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb angemessener Frist liefern wollen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, bei verspäteter Lieferung die Annahme der Ware zu verweigern.
9.) Gefahrenübergang
Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Ware gilt aus abgesandt, wenn sie versandbereit in unserem Werk steht. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers.
10.) Haftung und Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach der Ankunft am Bestimmungsort zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Im Falle einer begründeten Mängelrüge besteht Anspruch auf vertragsmäßige Erfüllung, Nachbesserung oder Minderung. Ansprüche auf Wandlung sowie Schadenersatz gleich welcher Art und aus welchem Grund, Werden ausgeschlossen. Erfüllung oder Nachbesserung kann jedoch nur insoweit gefordert werden, als der Aufwand das eineinhalbfache des Auftragswertes nicht übersteigt. Wenn ein Mangel bzw. ein Schaden auf betrieblich bedingte oder durch den Verwendungszweck bedingte Einflüsse zurückzuführen ist, können Ansprüche nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass uns die Möglichkeit solcher Einflüsse rechtzeitig bekanntgegeben worden sind. Ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel ist unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf von 3 Monaten, vom Tag der Ankunft an gerechnet, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist verlängert sich im Falle nachträglicher Erfüllung bzw. Nachbesserung nicht.
11.) Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Ware geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Besteller schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem ver mischten Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, sind ihm untersagt. Von einer Pfändung der Liefergegenstände ohne jede andere Einwirkung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, den Dritten unverzüglich zu unterrichten, dass die Ware oder Teile der Ware noch unter Eigentumsvorbehalt stehen. Veräußert der Besteller die von uns gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegenseinen Abnehmer an uns ab. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Eigentumsvorbehaltsware kann von uns ohne vorherige Ankündigung in Besitz genommen werden, und zwar unentgeltlich.
12.) Widerrufsrecht
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unter Umständen kein zweiwöchiges Widerrufsrecht trotz eines Fernabsatzvertrages besteht. Dieses ist bei einem nach Kundenspezifikation angefertigten Produkt ausgeschlossen (§ 312 d IV Nr. 1 BGB). Die hier angebotenen Artikel werden bei jeder Bestellung nach Kundenspezifikation (Farbe/Ausfühunrg) angefertigt. Daher ist bei diesen Artikeln das Widerrufsrecht ausgeschlossen.Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform, (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung, in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, jedoch nicht bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten:
Gebr. Blum GmbH
Schamottestr. 2
67310 Hettenleidelheim
Tel. 06351/1324-0
Fax 06351/1324-99
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
13.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist 67269 Grünstadt. Als Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, wird ebenfalls der Erfüllungsort vereinbart.
14.) Salvatorische Klausel
Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs-und Zahlungsbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren.
15.) Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdaten- Schutzgesetzes zulässig - EDV mäßig speichern und verarbeiten.